Druckbehälterprüfung
Sichere Druckbehälter
Sicherheit für Druckbehälter – Wichtige TÜV-Prüffristen
Druckbehälter oder Kessel sollten in jeder Druckluftstation vorhanden sein. Nach § 15 BetrSichV müssen gewerblich betriebene Druckluftbehälter regelmäßig geprüft werden. Für Druckluftbehälter, die kleiner als Faktor 1000 sind (Volumen x zulässiger Maximaldruck, Bsp.: 90Literx11bar=990), gilt die jährliche fachkundige Prüfung.
Für Behälter, die über Faktor 1000 liegen, gelten gesonderte Prüffristen. Alle fünf Jahre ist eine innere Prüfung (auch Sichtprüfung genannt) und alle zehn Jahre ist eine Festigkeitsprüfung (auch Druckprüfung genannt) durchzuführen. Bei der Festigkeitsprüfung wird der Behälter auf Prüfdruck gebracht, um zu prüfen, ob dieser für weitere zehn Jahre betrieben werden darf.
Wir prüfen Ihre Druckbehälter laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 als befähigte Person (befP).
Anfrage zur Druckbehälterprüfung
FAQ
Häufige Fragen
Wer darf eine Druckbehälterprüfung durchführen?
Die in den §§ 15 und 16 BetrSichV beschriebenen Prüfungen sind ab einem Druck mal Inhaltsprodukt größer 1.000 generell von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen. Bei einem Druck mal Inhaltsprodukt kleiner gleich 1.000 sind diese Prüfungen durch eine „befähigte Person“ durchzuführen. Es wäre sinnvoll uns persönlich eine Anfrage zu stellen.
Wann und Wie oft wird ein Druckbehälter geprüft?
Welche Druckbehälter müssen geprüft werden?
Was passiert bei einem Arbeitsunfall, wenn der Druckbehälter nicht geprüft wurde?
Und jetzt der Haken: Laut Sozialgesetzbuch greift die gesetzliche Unfallver-sicherung im Falle eines Personenschadens dann nicht ein, wenn der Arbeitgeber den Unfall des Arbeitnehmers vorsätzlich herbeigeführt hat. Nur dann muss der Arbeitgeber den Schaden – plus Schmerzensgeld – erstatten, und zwar aus der eigenen Tasche. Handelt der Chef hingegen nur fahrlässig, bleibt er freigestellt.