Arbeitssicherheit
Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Grundgesetz – Artikel 2, Absatz 2
Der oben genannte Gesetzes-Grundsatz ist in weiteren, vielfältigen Gesetzen und Verordnungen ausführlich definiert. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen zu regeln.
Durch die Fülle der Gesetze und deren ständiger Neuregelungen sind die im Betrieb für die Arbeitssicherheit verantwortlichen Personen oft überfordert. Seitens des Gesetzgebers und der Berufsgenossenschaften wird jedoch hierauf keine Rücksicht genommen. Bei Mängeln in der Organisation der Arbeitssicherheit werden hier teilweise drakonische Strafen ausgesprochen.
Wenig bekannt ist, dass Arbeitgeber oder die laut Stellung oder Arbeitsvertrag für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlichen Personen PRIVAT Haftbar gemacht werden können. Nach einem Unfall der auf mangelhaften Arbeitsschutz zurück zu führen ist, bedeutet dies neben Geldstrafen und Schadensersatzansprüchen in Härtefällen u. U. auch Haftstrafen. Die Fülle an geänderten und neuen Gesetzen/Verordnungen macht ein durchdachtes Arbeitsschutzmanagement notwendig.
Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung, in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Gefährdungsbeurteilung
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung, der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Schulung und Beratung
„Verantwortung im Arbeitsschutz“ ist vielen Unternehmern, Geschäftsführern, Meistern, Betriebs- und Abteilungsleitern und sonstigen Vorgesetzten nicht im vollem Umfang bewusst.
Checkliste zur Arbeitssicherheit
Prüfen Sie kurz und schnell, ob Ihr Unternehmen die gesetzlichen Mindestvorgaben erfüllt.
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